Reisevermittlungsbedingungen / Nutzungsbedingungen
Version 01-2024
Diese Reisevermittlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Vermittler, Rederij van Linschoten.
1. Vermittlungsvertrag
1.1. Rederij van Linschoten vermittelt und reserviert für Kunden bei Reiseveranstaltern / Schiffseignern die Teilnahme an Segeltörns. Rederij van Linschoten erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, ist also selbst nicht Reiseveranstalter. Es vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung verschiedener dritter Unternehmen, nachfolgend Veranstalter genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Zwischen Rederij van Linschoten und dem Kunden kommt lediglich ein Vermittlungsvertrag, der die Vermittlung von Leistungen verschiedener dritter Leistungsträger beinhaltet, zustande.
1.2. Der Vermittlungsvertrag ist geschlossen, sobald dem Kunden nach seiner Anmeldung eine Buchungsbestätigung/Rechnung von Rederij van Linschoten zugeht und eine Anzahlung des Kunden auf den Törnpreis (bei kurzfristigen Buchungen oder kleinen Beträgen der vollständige Törnpreis) bei Rederij van Linschoten eingegangen ist. Mit seiner Anzahlung/Zahlung des Gesamttörnpreises erkennt der Kunde die Reisevermittlungsbedingungen als Vertragsbestandteil des Reisevermittlungsvertrages an.
1.3. Vertragliche Beziehungen, die die vermittelte Leistung direkt betreffen, kommen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Es gelten diesbezüglich die Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die den Törnunterlagen beigelegt werden. Sonderregelungen für Segelevents bzw. Veranstaltungen stehen unter Punkt 5.
1.4. Der Reiseveranstalter ist auf der Rechung ausgewiesen.
2. Angebot/Anmeldung
2.1 Alle Angebote von Rederij van Linschoten in Form von Flyern, Werbeanzeigen oder Internetseiten verstehen sich unverbindlich und hängen von der Verfügbarkeit des jeweiligen Veranstalters ab.
2.2 Die Anmeldung zu einem Segeltörn kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Bei Vermittlungsaufträgen entstehen Ihnen bei Rederij van Linschoten keinerlei weitere Gebühren! Sie buchen zu Originalpreisen des Schiffseigners/Veranstalters.
3.2. Die Bezahlung des Preises erfolgt mittels Überweisung auf das auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Konto von Rederij van Linschoten. Rederij van Linschoten bleibt dennoch nur Vermittler.
3.3. In welcher Höhe auf den Törnpreis eine Anzahlung zu leisten ist, wird durch den Veranstalter geregelt. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreisetermin, wird der gesamte Törnpreis sofort fällig. Gleiches gilt für Veranstaltungstickets/Tickets für Segelevents.
4. Stornierungen / Rücktritt
4.1. Der Rücktritt / Stornierung ergibt sich bei Mehrtagestörns und Vollcharterbuchungen aus den jeweils den Buchungsbestätigungen beigefügten Vertragsbedingungen des Veranstalters. Tickets für Veranstaltungen/Segelevents (z.B. Kieler Woche) sind hiervon ausgenommen.
4.2. Buchungen sind auch auf Dritte übertragbar.
5. Segelevents/Veranstaltungen
5.1. Tickets für Tages- und Abendfahrten auf Segelevents oder anderen Veranstaltungen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da es sich um eine festterminierte Freizeitveranstaltung handelt. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Tickets können jedoch auf Dritte übertragen werden.
5.2. Der Veranstalter behält sich vor den Törn aufgrund höherer Gewalt (z.B. Sturm, Havarie des Schiffes) abzusagen bzw. zu verschieben.
5.3. Der Veranstalter behält sich vor den Törn bei zu geringer Personenzahl abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Kosten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Haftung
6.1. Rederij van Linschoten haftet nur für die Verletzung eigener Beratungs- und Informationspflichten, soweit diese nicht auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.
6.2. Rederij van Linschoten haftet nicht für Angaben, Auskünfte und Leistungen der Veranstalter oder Schiffseigner. Insbesondere haftet Rederij van Linschoten nicht für die durch den Reiseveranstalter oder die Schiffseigner vorgenommenen Änderungen an Törnplänen oder Törnpreisen.
6.3. Es wird keine Haftung für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck übernommen.
6.4. Rederij van Linschoten haftet nicht dafür, dass das Schiff während der Fahrt Segel setzt und vollständig ohne den Einsatz von Maschinenkraft fährt. Das Setzen der Segel liegt ausschließlich im Ermessen des Kapitäns und ist immer abhängig von der Beachtung von Sicherheitsvorschriften sowie Wind und Wetter.
6.5. Die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Reichen die Angaben auf der Buchungsbestätigung für die Identifizierung des Veranstalters nicht aus, können bei Rederij van Linschoten alle notwendigen Informationen eingeholt werden.
7. Versicherung
Es wird der Abschluss einer Reise-, Reise-Rücktrittskosten- und einer Sturm-, Eis- und Nebelversicherung empfohlen. Der Reisende ist über Rederij van Linschoten nicht gegen Unfall, Krankheit oder zusätzliche Reisekosten versichert.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf diesen Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung. Dies gilt, soweit nicht aufgrund zwingender Regeln ein anderes nationales Recht Anwendung findet.
10 .Allgemeine Bestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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